Mit der Überbrückungshilfe III der Bundesregierung können Sie sich die Erstellungs- und Einrichtungskosten für Ihren Online-Shop, Ihr Buchungssystem und/oder Ihr Blog-Modul komplett erstatten lassen. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf diese Unterstützung, denn die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
Investitionen in die Digitalisierung wie z.B. der Aufbau eines Online-Shops werden einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert
Nutzen Sie die Chance und starten Sie mit der Digitalisierung Ihres Business
Neu bei den erstattungsfähigen Kostenpositionen der Überbrückungshilfe III sind vor allem Investitionen in Digitalisierung, wie zum Beispiel der Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops, der Ausbau bestehender Webseiten, SEO-Maßnahmen und eine Verstärkung von Social-Media-Aktivitäten. Diese Investitionen werden genauso wie zum Beispiel die Umbaukosten für Hygienemaßnahmen als Fixkosten berücksichtigt. Für Investitionen in die Digitalisierung können einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden. Wichtig ist, dass diese Maßnahmen im Förderzeitraum bis zum Juni 2021 beginnen. Die reine Beauftragung zählt dabei nicht als Beginn der Investition, sondern es ist eine erste Abschlagszahlung oder Zwischenrechnung erforderlich. Der Abschluss der Maßnahmen muss dann nicht zwingend innerhalb des Förderzeitraums erfolgen.